Sachverständiger EDV
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Die Beweissicherung dient zur Dokumentation des aktuellen Status von
- Systemzuständen an Hard- und Software
- Leistungs- und Funktionsabläufen
- Verhalten von System als Folge von Schäden
Die Beweissicherung erfolgt durch
- (meisst) richterliche Anordnung, in Form von Beschlagnahme
- freiwillige Herrausgabe im Rahmen von Vereinbarungen
- freiwillige Beweissicherung im Rahmen von Vertrags- und Schlichtungsverhandlungen
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